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Impressum & EU-DSGVO


WICHTIGE MITTEILUNG:

 

Am 01.06.2014 wurde unsere Firma neu ausgerichtet. Unser Schwerpunkt liegt seit dem im Vertrieb von Gummiketten, Laufwerksteilen für Baumaschinen. Die Leistungen als Vertriebsoptimierer wurden komplett eingestellt.

 

*Die ausführlichen aktualisierten AGB-Bestimmungen finden Sie seit dem 15.05.2014 auf der aktuellen Webseite 

https://www.gummiketten-bagger.de/Impressum-AGB-EU-DSGVO/

Allgemeine Geschjäftsbedingungen ab dem 01.06.2014

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (der ehemaligen Firma bis 14.05.2014)

(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vertriebsaufträge und Beratungsaufträge“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen zwischen Auftraggebern und der Firma der Vertriebsoptimierer-Ralf Schmitz, im folgenden als „VO-RS“ bezeichnet

(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

 (3) Der VO-RS ist berechtigt, den Vertriebs- bzw. Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist bei Auftragsvergabe schriftlich zu vereinbaren.

(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz als auch im „home–Office“ des VO-RS ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Auftrages förderliches Arbeiten erlauben.

(5) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem VO-RS auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und technischen Voraussetzungen zeitgerecht vorgelegt bzw. bereitgestellt werden und ihm von allen den Auftrag betreffenden Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird.

(6) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Vertriebs- bzw. Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.

(7) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem VO-RS bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.

§ 1 Geltungsbereich und Umfang

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Alle Vertriebs-bzw. Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.

§ 2 Umfang des Vertriebs- bzw. Beratungsauftrages

Der Umfang des Vertriebs- bzw. Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. 

§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung

Siehe dazu Präambel (5)

§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des VO-RS zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 § 5 Berichterstattung bei Beratungsaufträgen

(1) Der VO-RS verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber und der VO-RS stimmen überein, dass für einen Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt.

(3) Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluss des Auftrages.

 

§ 6 Schutz des geistigen Eigentums des VUB/Urheberrecht/Nutzung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages vom VO-RS, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbgebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art des VO-RS an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung des VO-RS dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des VO-RS zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den VO-RS zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

(3) Dem VO-RS verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht.

(4) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum des VO-RS sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.

§ 7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

(1) Der VO-RS ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.

(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom VO-RS zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) des VO-RS.

(3) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 8.

(4) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des VUB zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

 

§ 8 Haftung

(1) Der VO-RS und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen.

(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 14 Tagen, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben gerichtlich geltend gemacht werden.

§ 9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Kundendatenschutz

(1) Der VO-RS, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Herstellungsverfahren, Vertriebswege, Kunden- und Lieferantenlisten, Kalkulationsgrundlagen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

(2) Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den VO-RS schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

(3) Der VO-RS darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(4) Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

(5) Der VO-RS ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der VO-RS gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem VO-RS überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.

§ 10 Honoraranspruch

(1) Der VO-RS hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Vertriebs- bzw. Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber, welches bei Auftragsvergabe vereinbart wurde

(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört dem VO-RS gleichwohl das vereinbarte Honorar.

(3) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf seiten des VO-RS einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber seine bisherigen Leistungen verwertbar sind.

(4) Der VO-RS kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten des VO-RS berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.

§ 11 Honorarhöhe

Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit dem VO-RS.

§ 12 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des VO-RS.

(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des VO-RS zuständig.

 

Die ausführliche aktualisierten AGB-Bestimmungen finden Sie seit dem 15.05.2014 auf der aktuellen Webseite
www.Gummiketten-bagger.de oder unter folgendem Link...

 

https://www.gummiketten-bagger.de/Impressum-AGB-EU-DSGVO/

 

 

Datenschutz-GrundverordnungDSGVO

Willkommen auf dsgvo-gesetz.de. Hier finden Sie das offizielle PDF der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) übersichtlich aufbereitet. Die aktuelle Version umfasst den ursprünglich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Text (ABl. L 119, 04.05.2016) sowie die drei darauffolgenden Berichtigungen (ABl. L 314 vom 22.11.2016, ABl. L 127 vom 23.5.2018, ABl. L 074 vom 4.3.2021). Alle Artikel der DSGVO sind mit den passenden Erwägungsgründen und dem BDSG (neu) 2018 verknüpft. Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Den Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt es auf Deutsch sowie auf Englisch.

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